Wir sind Ihr Spezialist für Elektro-Mobilität
Ihre Ansprechpartnerin für E-Mobilität:
Hallo, ich bin Carolin Haase, Ihre Verkaufsberaterin für e-Mobilität im Volkswagen Autohaus Rostock.
Ich berate Sie vollumfänglich zum Thema e-Mobilität, Förderungen und Ladeinfrastrukturen.
Nehmen Sie gern Kontakt auf.
Ich freue mich auf Sie!
Ihre Carolin.
Jährliche Barprämie für Ihr Elektroauto
Zu den größten Verursachern von CO2 zählt der Verkehrssektor. Als
Elektroautofahrer leisten Sie bereits einen wertvollen Beitrag zur Energiewende.
Jedes E-Auto, das sich anstelle eines Verbrenners im Straßenverkehr bewegt,
spart CO2 ein.
Im Rahmen des Förderinstruments Treibhausgasminderungsquote (kurz THG Quote), können Ihre CO2-Einsparungen zertifiziert und an quotenpflichtige Unternehmen verkauft
werden, wie z.B. Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe (Benzin, Diesel, etc.) in den Handel bringen. Wird der Wert der Reduzierung nicht erreicht, drohen den Unternehmen
immense Strafzahlungen, die jedoch seit 2022 mit gekauften THG-Quoten verrechnet werden können. Das Geld für den Verkauf der Quote bekommen die Halter:innen der E-Autos.
Sprich, Sie können jährlich einen Bonus für Ihr Elektroauto erhalten.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Elektroauto gekauft, geleased oder finanziert wurde, solange man als Halter im Fahrzeugschein steht.
Jetzt CO2-Bonus pro Jahr sichern!
- Für alle reinen Elektroautos – egal welche Marke
- Für neue oder bereits zugelassene Autos
- Keine Zusatzkosten oder Gebühren
- Registrierung in wenigen Minuten
- Schnelle & garantierte Auszahlung
- Keine langfristige Bindung
- Auch für Leasing- und Dienstfahrzeuge
Wie und wo verkaufe ich meine THG-Quote?
Schnell und bequem in nur 2 Minuten bei unserem Partner co2.auto!
Sie müssen Ihr E-Auto lediglich dort registrieren und bekommen 14 Tage nach Prüfung
der Unterlagen durch das Umweltbundesamt das Geld überwiesen.
Jetzt Wallbox kaufen.
Schnell und sicher zu Hause laden.
VW Wallbox ID Charger Connect
- Ladeleistung bis zu 11 kW AC (3-phasig)
- 7,50 m festes Ladekabel
- Integrierter Fehlerstromschutzschalter
- Internetfähig via WLAN oder LAN
- Fernsteuerbar via App
- u.v.m.
Klimawandel, Erdölknappheit, Luftverschmutzung: Mobilität muss in Zukunft CO2-neutral sein. Elektromobilität ermöglicht das in bedeutender Weise.
Die Technologie sorgt dafür, dass Fahrzeuge umweltfreundlich, leise und effizient unterwegs sind. Umweltfreundliche Elektrofahrzeuge sind mittlerweile im Alltag angekommen und werden für immer mehr Menschen, Betriebe und Institutionen zur attraktiven Alternative.
2022/23 wird das Jahr, in dem der Verbraucher auf eine Vielzahl vollelektrischer Fahrzeuge zurückgreifen kann.
• Primärer Vorteil: Elektroautos und Hybridfahrzeuge fahren umweltfreundlich. Sie stoßen weniger bzw. gar keine Abgase aus.
• Keine oder geringe Kfz-Besteuerung von Elektrofahrzeugen
• Hohes Drehmoment des Motors bereits ab dem Stand
• E-Fahrzeuge sind leiser – höherer Fahrkomfort
• Geringere Kraftstoff- bzw. Stromkosten bei Betankung zu Hause
• Höhere Lebensdauer/geringere Wartungs- kosten des verschleißarmen Antriebs
kombinieren zwei Antriebstechniken.
Kürzere Strecken können Sie in der Regel elektrisch zurücklegen, dank ihres Verbrennungsmotors schaffen sie aber auch Langstrecken problemlos. Hybrid-Autos, die nicht nur beim Ausrollen oder Bremsen zurückgewonnenen Strom nutzen, sondern auch an der Steckdose geladen werden können, bezeichnet man als Plug-in-Hybride. Hybride gelten als Brückentechnologie, bis Autos vollständig mit Strom angetrieben werden.
Null Kraftstoff. Null direkte Emissionen im Straßenverkehr. Vollelektrische Fahrzeuge werden ausschließlich durch Batterieleistung angetrieben, die über das Stromnetz aufgeladen wird.
Damit sind sie nicht nur ein Plus für die Luftreinheit in unseren Städten, sondern überzeugen auch noch mit staatlicher Förderung, niedrigeren Betriebskosten und freier Fahrt in Umweltzonen.
Sie können Ihr Elektroauto aufladen, während Sie schlafen, arbeiten oder einkaufen gehen. Zahlreiche Ladestationen unterwegs oder direkt bei Ihnen zu Hause liefern Ihnen jederzeit den Strom. Wenn Sie dazu noch Ökostrom beziehen, fahren Sie sogar besonders nachhaltig und emissionsarm.
Laden an der Steckdose zu Hause. Einfach Ladekabel in die Steckdose und den Ladestecker in Ihr Fahrzeug.
Laden an der Wallbox (z.B. für Garagen oder Stellplätze). Der Ladevorgang ist genau so einfach, aber viel komfortabaler und schneller.
Laden unterwegs – in Deutschland gibt es aktuell mehr als 115.000 öffentlich zugängliche Ladestationen, von denen mehr als 31.000 Schnellladestationen sind. Und es werden täglich mehr!
(Zum Vergleich: Bundesweit werden gut 14.500 Benzin-Tankstellen betrieben – es gibt also mittlerweile mehr Ladestationen als Tankstellen.)
Förderung der Elektromobilität:
Dennoch profitieren Sie weiterhin von attraktiven Förderungen und Aktionen, die regelmäßig direkt von den Herstellern angeboten werden. Wir beraten Sie gerne persönlich und finden gemeinsam die besten Optionen für Ihr neues Elektrofahrzeug – professionell, transparent und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
KFZ-Steuerbefreiung
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sieht eine befristete Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge vor:Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Sie wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Daran anschließend ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent.
Die Steuerbefreiung beginnt grundsätzlich ab dem Erstzulassungsdatum des jeweiligen Fahrzeugs. Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.
Hybridfahrzeuge, die neben einem Elektromotor auch durch einen Verbrennungsmotor angetrieben werden, gelten nicht als Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Diese Fahrzeuge sind nicht steuerbegünstigt.
Dazu gehören auch Elektrofahrzeuge, die mit einem Verbrennungsmotor als Reichweitenverlängerer ausgestattet sind (sogenannte Range-Extender-Fahrzeuge).