Führerscheinkontrolle

Die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) regelt, dass ein Unternehmen dafür verantwortlich ist, keine Fahrzeuge durch Mitarbeiter nutzen zu lassen, die nicht im Besitz eines gültigen Führerscheines sind.

Als Fahrzeughalter ist das Unternehmen dazu verpflichtet, sich „durch Einsichtnahme in das Originaldokument“ zweimal im Jahr davon zu überzeugen, dass der Fahrer die notwendige Erlaubnis besitzt.

Ihnen als Fahrzeughalter drohen, beim Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis durch einen Mitarbeiter, strafrechtliche Konsequenzen.

Den Baustein „Elektronische Führerscheinkontrolle“ können wir Ihnen über unser eigenes Fuhrparkmanagement anbieten. Mit unserem modular aufgebauten Dienstleistungsspektrum können wir Ihre individuellen Anforderungen und Wünsche an ein unabhängiges Fuhrparkmanagement in jeder Hinsicht erfüllen.

Mit der elektronischen Führerscheinkontrolle bieten wir Ihnen eine einfache und schnelle Lösung für die zweimal jährlich durchzuführende Führerscheinkontrolle. Die Kontrolle erfolgt webbasiert via App und ist somit zeit- und ortsunabhängig durchführbar.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gern!